Der Gesundheitsbrief

von Dr. Dr. med. Thomas Beck

Kostenerstattung – Kassenpatient oder privat?

Die Gesundheitsreform hat auch Ihre guten Seiten: seit 1. Januar 2004 hat jeder Kassenpatient (=gesetzlich Versicherte) das RECHT, sich auf Kostenerstattung umstellen zu lassen. Kostenerstattung bedeutet, daß Sie bei jedem Arzt PRIVATPATIENT sind. Die Krankenkasse gibt dazu einen Zuschuß in Höhe der normalerweise bezahlten Kosten. Damit sind Sie dann beim Arzt PRIVATPATIENT, obwohl sie bei Ihrer gesetzlichen Kasse versichert bleiben. Die Wahl gilt für mindestens ein Jahr, man kann wählen, ob das auch fürs Krankenhaus gilt oder nur für niedergelassene Ärzte (das wird empfohlen).
Allerdings hat die Sache einen Haken: Sie bekommen dann von ALLEN Ärzten eine Privatrechnung – also tragen Sie ein erhebliches Kostenrisiko. Da kann man aber vorbeugen, indem man eine ZUSATZVERSICHERUNG abschliesst, Kosten zwischen 80 und 120 Euro pro Monat – je nach Alter..

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